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Die CNMC entwickelt ein Lobby- Register
Julia Suderow
Partnerin 3C Compliance
Mar 11, 2016
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Die CNMC entwickelt ein Lobby- Register

Die CNMC (Spanische Nationale Komission der Märkte und des Wettbewerbs) hat ein Register von Interessengruppen entwickelt und zwar auf frewilliger, öffentlicher und kostenloser Basis. Die Registrierung umfasst die Einhaltung eines Verhaltenskodex, bei jedem Vorgehen mit den Führungskräften und Fachleuten der CNMC.

 

Mit dieser Initiative soll ein Schritt in Richtung Governance und Transparenz getan werden, um auch im Handeln der CNMC best practices umzusetzen, die in anderen Ländern bereits üblich sind sowie auch in der Europäischen Komission.

 

Gesetzlicher Ursprung des Registers ist Artikel 37 des Einführungsgesetzes 03/13 der CNMC, der eindeutig die Pflicht zur Transparenz festlegt.

 

Die Tätigkeit der Interessengruppen ist in den USA bereits mit dem „Lobbying Disclosure ACT“ (1995 verabschiedet) geregelt worden. Auch die Komission und das Europäische Parlament, haben im Jahr 2011 ein gemeinsames Registers eingeführt.

 

Die Kommision hat vergangenen Dienstag eine öffentliche Anhörung einberufen, um den Anwendungsbereich des Registers zu erweitern.

 

Das Register der Interessengruppen hat zum Ziel, einen institutionellen Mechanismus zu schaffen, der es Dritten ermöglicht, den Außenbeitrag der Tätigkeit der CNMC in allen Aspekten transparenter zu machen.

 

Die Interessengruppen spielen eine wichtige und legitime Rolle im demokratischen Prozess. Es ist ein Grundrecht , das Vertreter der Zivilgesellschaft Zugang zu Einrichtungen haben und Informationen sammeln können, um ihre Position zu verteidigen oder die Änderung der Gesetze zu fördern, die sie betreffen.

 

In der Tat ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft für das wirksame Funktionieren der Kommission durch Interessengruppen nützlich. Doch zugleich ist es ratsam, dass eine solche Vorgehensweise ausreichend transparent und mit Kontrollmechanismen ausgestattet ist. So sollte jeder Bürger die Möglichkeit haben zu erfahren, welche Beziehungen sie innehaben und in welchem Maße ihre Handlungen zur Änderung und Anpassung der Entscheidungen beitragen.

Das Register hat zum Ziel diesen Weg zu beschreiten und eine völlig transparente Beziehung mit den Lobbyisten zu ermöglichen. Somit ist die Möglichkeit missbräuchlicher Einflüsse oder schlichtweg jegliche Widersprüche und alles, was nicht mit den allgemeinen Interssen gemäß dem Einführungsgesetz 3/2013 der CNMC konform geht, eingeschränkt.

 

Der Beitritt zum Lobbyisten-Register setzt die Annahme eines ethischen Verhaltenskodex voraus, der die Handlungs-Grundsätze zwischen den Mitgliedern der CNMC umfasst (Präsident, Berater, Direktor und Techniker).

 

Dem Register können Unternehmen, Unternehmensgruppen; Berufs-, Unternehmens-, Gewerkschaftsverbände; professionelle Berater, Anwaltskanzleien, Vereine, Plattformen und Netzwerke, Forschungsgruppen, akademische Einrichtungen etc., beitreten.

 

Zu diesem Zweck haben sich fünf Kategorien von Interessengruppen gebildet, die über ein Verfahren, welches ihre Daten auf dem aktuellsten Stand hält, verfügen werden.

 

Die CNMC, mit dem Ziel Artikel 37 ihres Einführungsgestzes 3/2013 zu erfüllen, hat bereits die Tagesordnungen der Sitzungen, welche die Berater und Direktoren der CNMC mit den Unternehmen haben, veröffentlicht und hält diese auf dem neuesten Stand.

 

Auch werden alle Berichte und Beschlussfassungen, die der Rat genehmigt, veröffentlicht sowie die Einleitung von Diziplinarverfahren, die Inspektionen die durch die Wettbewerbsbehörde durchgeführt und die Sanktionen, welche von der CNMC verhängt werden.