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Die CSR-Reporting-RL in Spanien
Katharina Miller
Partnerin 3C Compliance
May 02, 2016
Artikel / Corporate Social Responsibility

Die CSR-Reporting-RL in Spanien

Deutschland hat schon einen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSR-Reporting-Richtlinie 2014/95/EU. Ziel des deutschen Entwurfs ist es, die Transparenz von großen Unternehmen zu erhöhen, indem jene eine Erklärung mit Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer_innen- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung abgeben müssen.


Die spanische Abteilung des Arbeitsministeriums zur Selbständigkeit, Nachhaltige Wirtschaft und CSR (Dirección General del Trabajo Autónomo, Economia Social y CSR) wollte im April einen Entwurf veröffentlichen. Da Spanien derzeit immer noch keine Regierung hat, wird dieser Entwurf noch auf sich warten lassen. Ob die Umsetzungsfrist bis zum 6. Dezember 2016 eingehalten werden kann, ist fraglich.


Die spanische Gruppe des europäischen Projekts European Women Shareholders Demand Gender Equality (EWSDGE) haben ein Entwurf für die Arbeitnehmer_innen- und Sozialbelange entwickelt und diese mit der Abteilungsleiterin Carmen Casero der für die Umsetzung der CSR-Reporting-RL zuständigen spanischen CSR-Abteilung besprochen. Auch die Präsidentin der spanischen Börsenaufsicht, Elvira Rodriguez, sowie Vertreter der Unternehmen Inditex, Iberdrola, Gamesa und Renault España haben sich zu diesem Entwurf positiv geäussert.


EWSDGE ist ein vom Deutschen Juristinnebund (djb) durchgeführtes und von der Europäischen Kommission gefördertes Projekt bei dem bis September 2015 bis zu 100 Hauptversammlungen von Unternehmen des EUROSTOXX50-, des BUX-, des SOFIX- und des FTSE100-Index in elf Mitgliedsstaaten der EU besucht und Fragen zur Situation von Frauen in den Unternehmen gestellt werden.

 

In Mitgliedstaaten, in denen schon heute eine Berichterstattungspflicht mit geschlechtsspezifischen Anforderungen – wie beispielsweise Frankreich – besteht, ist unschwer zu erkennen, wo in Bezug auf das unterrepräsentierte Geschlecht Handlungsbedarf besteht und welche Schritte dagegen eingeleitet werden können. In den meisten anderen Mitgliedstaaten – wie etwa in Deutschland und Ungarn – sind diesbezügliche Informationen nicht durchgehend offengelegt und auch nicht vergleichbar. Zwar mag es in manchen Unternehmen geschlechterdifferenzierende Angaben geben, wie z.B. in sog. CSR-Berichte. Diese folgen jedoch keinem einheitlichen Muster.


Der Vorschlag der spanischen EWSDGE-Gruppe besteht darin, dass die Unternehmen die sich selbst durch die Gleichstellungspläne auferlegten Pflichten im Lagebericht oder einem gesonderten Dokument für die Stakeholder transparent machen. Somit würden keine weiteren Verpflichtungen entstehen. Es würde lediglich eine Zusammenführung von schon bestehenden Informationen erfolgen. Ganz nach dem Motto „alter Wein in neue Schläuche giessen“.