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Zunahme der persönlichen Bussgelder wegen Verstoss gegen Kartellrecht
Julia Suderow
Partnerin 3C Compliance
Sep 01, 2016
Artikel / Kartellrecht

Zunahme der persönlichen Bussgelder wegen Verstoss gegen Kartellrecht

Die spanische Wettbewerbsbehörde (Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia - CNMC) hat bereits mehrmals mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die Bussgelder und persönliche Anklage gegenüber Führungskräften in den Unternehmen wegen Verstoss gegen Kartellrecht voranzutreiben.

 

So hat die CNMC in den letzten zwei Monaten in mehreren Fällen vom Artikel 63.2 des Gesetzes 15/2007, vom 3. Juli über das Wettbewerbgesetz (kurz LDC) Gebrauch gemacht. Diese Gesetzesgrundlage erlaubt der Behörde den gesetzlichen Vertretern oder Personen, die Bestandteil des Führungsorgans der gesetzesbrüchigen Gesellschaft sind und die bei der verbotenen Entscheidung oder Vereinbarung mitgewirkt haben, Bussgelder von bis zu 60.000 EUR aufzuerlegen. Die Auferlegung von persönlichen Bussgeldern kann nur erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass die bestrafte Person eine Schlüsselfigur gewesen ist oder Insiderwissen hat, so dass die Behörde ihr eine persönliche Haftung bezüglich der wettbewerbswidrigen Handlung zurechnen kann.

 

Die spanischen Wettbwerbsbehörden mussten sich bisher nur an die Gesellschaften halten. Nichtsdestrotz sind Gesellschaften natürlich ein rein rechtliches Konstrukt, welches von natürlichen Personen ausgefüllt und geleitet wird. Deshalb ist die Bestrafung von natürlichen Personen eine effiziente und abschreckende Massnahme, um die effektive Anwendung des Kartellrechts zu erreichen.

 

Bis 2016 hat die CNMC selten auf den Sanktionenkatalog des LDC zurückgegeriffen. Eine besonders in Erinnerung gebliebene Strafe aus dem Jahr 2012 ist die gegenüber Joan Gaspart, der damals Präsident von HUSA Hotels und Mitglied des Vorstands des Arbeitgeberverbands CEOE gewesen ist. Herr Gaspart wurde nachgewiesen, dass er sich über Hotelpreise in Spanien geäussert hatte. Die CNMC hat dies als einen Anreiz oder Empfehlung für die Marktteilnehmer, die Preise zu erhöhen, interpretiert. Herr Gaspart musste 50.000 EUR an Bussgeldern zahlen, wobei ein Jahr später die Strafe vom zentralen Landgericht Spaniens, der Audiencia Nacional, aufgehoben wurde.

 

Im Juli 2016 hat die CNMC mehrere Unternehmen und auch neun Führungskräfte, die am Kartell der (Bahn-) Weichen beteiligt waren, mit Geldbussen von 4.000 bis 10.000 EUR bestraft. Entsprechend der CNMC haben die am Kartell teilnehmenden Unternehmen unter sich den Weichenmarkt während mehr als 10 Jahre aufgeteilt.

 

Dies hat ihren Haupt- und einzigen Kunden in Spanien, die ADIF, sehr stark beeinträchtigt. Die ADIF ist ein Unternehmen, das das Eisenbahnnetz in Spanien betreibt. Trotz der niedrigen Beträge für die Führungskräfte ist die Bedeutung der Bussgelder sehr wichtig. Erstens hat die Erwähnung der Bussgelder im Zusammenhang mit den Namen der bestraften Personen eine grosse Aufmerksamkeit in den Medien erhalten. Ein Teil der bestraften Unternehmen gehören zu Gruppen, die an der Börse notiert sind; deshalb werden die jeweils bestraften Führungskräfte bezüglich ihres Handelns gegenüber den Aktionären Rechenschaft ablegen müssen.

 

Die Schadensersatzklagen bedeuten eine neue Front für diese Unternehmen und Führungskräfte. Schliesslich kann diese Ordnungswidrigkeit auch das gerichtliche Strafverfahren ermöglichen, da es sich um eine öffentliche Auftragsvergabe handelt. Wir sollten nicht vergessen, dass 2015 die Staatsanwaltschaft und die Audiencia Nacional begonnen haben, die Kartelle auch strafrechtlich zu verfolgen.

 

Deshalb werden die Programme zur Prävention und frühzeitigen Entdeckung von Risiken, die im Zusammenhang mit Kartellrecht stehen, immer wichtiger.